- schnell und einfach online zum Schulungsnachweis, binnen 3 Tage möglich - mit nur kleinen Wissenstest (nicht Prüfung), ob Sie es auch gelesen und verstanden haben. Alles in deutscher Sprache wie vom EQR und DQR gefordert wird -
Werden Sie Qualifizierte befähigte Person gem. ArbSchG, BetrSichV, der TRBS 1116 der TRBS 2111 der DGUV-V 1 der DGUV-R 100-001 der Vorschrift 38 Vorschrift 52 Vorschrift 54 Vorschrift 68 Vorschrift 70 usw. um die jährliche Pflicht Sicherheitsunterweisung selbst durchführen.
Je nach Thema gibt es hierfür verschiedene Nachweise der Befähigung -
hier für die Flurförderzeuge nach DGUV Grundsatz 308-001 der DGUV-I 208-004 - DGUV-Info 208-009. Für die Teleskopstapler nach DGUV Grundsatz 308-009 & DGUV Information 208-059. Für die Hubarbeitsbühnen nach Grundsatz 308-008. & DGUV Information 208-019 - DGUV-R 100-500 Kap. 2.10 Für die Krane & Anschläger nach DGUV Grundsatz 309-003 & 309-009 der DGUV Regel 109-017 und DGUV Info 209-013. Für die Erdbaumaschinen nach Grundsatz 301-005 und Regel 100-500 Kapitel 2.12 und für die Straßenbaumaschinen nach der Regel 101-003 usw. - fünf in einen Nachweis - als dafür Qualifizierte befähigte Person nach TRBS 1116 usw.
Einzelnachweise - siehe andere Artikel dazu -
ACHTUNG: Sie können den Onlinebefähigungsnachweis nur für 1 Bediener bestellen. Für diese Person können Sie aber gleichzeitig mehrere Befähigunsnachweise ordern.
Die Angaben zum Bediener geben Sie während des Bestellprozesses unter Schritt 3 ein.
Sobald wir die Zahlung erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail. Die Dateien senden wir Ihnen dann auch per E-Mail zu.
Wenn Sie den Test ausgefüllt haben, senden Sie uns diesen per Post zu. Wir schicken Ihnen den Onlinebefähigungsnachweis umgehend zu, wenn Sie ihn bestanden haben sollten.