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Sicherheitsunterweisung - Erstunterweisung nach DGUV-I 211-005

Sicherheitsunterweisung - Erstunterweisung nach DGUV-I 211-005
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Pflicht zur Erstunterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen -

Neue Mitarbeiter*innen erhalten einen ersten Überblick über alle Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach § 12 Arbeitsschutzgesetz der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 der DGUV-I 211-005 usw.

Die Erstunterweisung auch Grund- Unterweisung ist das Fundament für alle weiteren Unterweisungen und informiert über die Grundregeln im Arbeitsschutz. Die Erstunterweisung muss bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erfolgen und ggf. regelmäßig wiederholt werden.

Die Zeitabstände für die regelmäßige Unterweisung richten sich im Einzelfall nach den betrieblichen Erfordernissen und der Gefährdungsentwicklung (siehe auch TRBS 1000 Reihe) und DGUV Information 211-005.

Jedoch sehen einige Sondervorschriften wie TRBS & TRGS des Arbeitsschutzes und div. UVV Unfallverhütungs- Vorschriften zum Beispiel eine halbjährliche (vgl. § 20 DruckluftV, § 38 StrahlSchV, § 28 JArbSchG) bzw. jährliche Unterweisung vor. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention – bisher: BGV A1) z. B. muss eine Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und dann eine jährliche Unterweisung erfolgen (Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1). Auch § 14 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung sieht die Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und dann mindestens einmal jährlich wiederkehrend vor.

Hier also die Grundunterweisung als Erstunterweisung - als Nachweis für die BG usw.

ACHTUNG: Sie können den Onlinebefähigungsnachweis nur für 1 Bediener bestellen. Für diese Person können Sie aber gleichzeitig mehrere Befähigunsnachweise ordern.

Die Angaben zum Bediener geben Sie während des Bestellprozesses unter Schritt 3 ein.

Sobald wir die Zahlung erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail. Die Dateien senden wir Ihnen dann auch per E-Mail zu.

Wenn Sie den Test ausgefüllt haben, senden Sie uns diesen per PDF/Post zu. Wir schicken Ihnen den Onlinebefähigungsnachweis umgehend zu, wenn Sie ihn bestanden haben sollten beim reinen Online.

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