Auch Triebfahrzeugführer (TFF korrekt Tf) Personal auf Baustellen in Eisenbahnbetrieb. Brauchen einen Baggerschein mind. nach dem DGUV-Grundsatz 301-005 besser mit der Regel 100-500 Kapitel 2.12 für Zusätzliche Gerät im und am Gleis über 2 bis zu 5 Tage, und eine regelmäßige Sicherheitsunterweisung nach der Zweiwegefahrzeuge Vorschrift ZW Bagger wie Zweiwegebagger nach der DGUV-V 77 und der Information DGUV-I 201-021 - plus nach der TRBS 1116 / 2111 usw.
Zusatz Unterweisung für die Zweiwegefahrzeuge ZW -
ZW Zweiwegebagger nach Vorschift 77 und DGUV- Information 201-021 usw. nur buchbar wenn mind. ein Baggerschein vorliegt mit Pflicht Schulungs-Zertifikat zum Thema - der max. 1 jahr alt ist gem. der TRBS 1116 / 2111 usw. Sonst erst einen Weiterbildungskurs bzw. falls noch kein Baggerführerschein vorhanden ist - mindestens erst ein online Kurs dazu buchen.
Sonst keine Bearbeitung der Bestellung -
Kein IHK geprüfter Baumaschinenführer dann Pflicht zur Schulung nach BG Bau, DGUV und BAuA Vorgaben sowie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) bzw. der internen Richtlinien (wie der DB Richtlinie 824).
1. Die fahrzeugtechnische & bahnbetriebliche Qualifikation Triebfahrzeugführer (Tf): Er muss die allgemeine Erlaubnis zum Führen von Triebfahrzeugen (z. B. nach TfV) besitzen, um das Fahrzeug als Eisenbahnfahrzeug im Netz zu bewegen. DB-Richtlinie 824: Regelt den Einsatz von Nebenfahrzeugen (zu denen Zweiwegebagger gehören) und definiert die genauen Anforderungen an das Personal, die Maschinen und die Betriebsdurchführung. 2. Die maschinentechnische Qualifikation (Bedienerausweis) Wenn der Tf kein IHK-geprüfter Baumaschinenführer ist, gelten die strengen Vorgaben der DGUV und der BAuA: DGUV Grundsatz 301-005: Die handfeste Basisausbildung für das Bedienen von Hydraulikbaggern und Radladern (Qualifizierungsnachweis mind. Baggerschein). DGUV Regel 100-500 (Kapitel 2.12): Regelt den sicheren Betrieb von Erdbaumaschinen und fordert die entsprechende Fachkunde sowie die Beachtung von Zusatzgeräten. 3. Die Spezialqualifikation für den Gleisbereich (Zweiwegebau) Da das Arbeiten im und am Gleis extreme Risiken (Stromnetze, Gegenverkehr, Entgleisungsgefahr) birgt, sind die folgenden Regelwerke zwingend zu schulen und zu unterweisen: DGUV Vorschrift 77 & DGUV Information 201-021: Spezifische Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiten im Bereich von Gleisen und die Handhabung von Zweiwegefahrzeugen. TRBS 1116 / 2111 (BAuA): Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit zur Qualifikation von Beschäftigten und zur Handhabung von wechselnden Ausrüstungen/Anbaugeräten (was beim Zweiwegebagger durch Schaufeln, Greifer oder Stopfaggregate Standard ist).
Fazit Ohne diesen lückenlosen Nachweis aus bahnbetrieblicher Tauglichkeit, Maschinenschein und jährlicher Sicherheitsunterweisung (UVV) darf ein Triebfahrzeugführer einen Zweiwegebagger im Baugleis nicht als Arbeitsgerät bedienen.
ACHTUNG: Sie können den Onlinebefähigungsnachweis nur für 1 Bediener bestellen. Für diese Person können Sie aber gleichzeitig mehrere andere Befähigunsnachweise ordern.
Die Angaben zum Bediener geben Sie während des Bestellprozesses unter Schritt 3 ein.
Sobald wir die Zahlung erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail.
Die Dateien senden wir Ihnen dann auch per E-Mail zu.
Wenn Sie den Test ausgefüllt haben, senden Sie uns diesen per PDF/Post zu. Wir schicken Ihnen den Onlinebefähigungsnachweis umgehend zu, wenn Sie ihn bestanden haben sollten beim reinen Online.
- Siehe auch Hinweise zur Schulung -
- Nur bei Nachweis der Vorkenntnisse rein online möglich,
für Anfänger bzw. Personen ohne VK Nachweis, siehe bei Termine mit Praxis -
Laut diversen TRBS und DGUV Vorgaben rein online möglich, wenn das Praktische zum Thema dargestellt wird.