Abschlepper Nachweise für die Unfallkasse Versicherung Auftraggeber Polizei Autobahnmeisterei usw.
für z.B. die Listung nach dem nächstgelegen Prinzip für Abschleppunternehmen zur Einhaltung der Besteller Richtlinie der Polizei NRW Hessen Niedersachsen Bayern Baden Württemberg Thüringen usw. gem. Nächstenprinzip
Unterweisungsnachweis für Servicepersonal für Pannenhilfe, Unfallhilfe, Bergungsarbeiten und Abschlepparbeiten gem. Vorschrift 1 und Regel 100-001 usw.
Wo steht was drin für das Pflicht Zertifikat dazu:
Nachweis für Sicherungsmaßnahmen bei Pannenhilfe, Unfallhilfe,
Bergungs- und Abschlepparbeiten nach der DGUV Information 214-010 alte BGI 800
Nachweis für Sicherer Betrieb von Abschleppfahrzeugen und
Bergungsfahrzeugen nach der DGUV Information 214-081 alte BGI 5065
für nur 220,- Euro beide Nachweise dazu
* (Muster) Bescheinigung vom Arbeitgeber:
Hiermit bescheinigen wir Herrn/Frau ……… geboren am ……… in ... ... ... das Er/Sie über gute Fachliche Kenntnisse und gute praktischen Fähigkeiten im Umgang mit z.B. Bergefahrzeugen und Hilfswerkzeuge wie Krane mit Winde usw. verfügt und diese dem Unternehmen durch langjährige Unfallfreie Tätigkeit nachgewiesen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Datum Geschäftsführung
Zusätzlich möglich
Zertifikats Lehrgang Qualifikations Nachweis der Stufe 1 oder höher nach der DGUV Information 200-005 alte BGI 8686
Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen für die Bergungsfachkraft oder Abschleppfachkraft
für nur 330,- Euro alle drei Nachweise dazu
Zusätzlich nur auf extra Anfrage möglich
eine Bestätigung als UVV- Prüfer für Krane Hubbrillen Verschiebe- Plateau und Winden -
sowie als Bergungsleiter und Ausbilder für die Fahrzeugkrane und Ladekrane gem. BG Verkehr Vorgaben usw.
- PDF zum Thema Abschlepper hier als Download
Vorsicht vor Anbietern mit MwSt. Ausweis in der Rechnung - die sind nicht anerkannt dazu diese Zertifikate auszustellen -