Online Befähigungsnachweis Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer

hika 14 brandschutzhelferder Brandschutzhelfer nach der DGUV-I 205-023 8 UE und mind. 4 UE extra für Evakuierungshelfer nach der DGUV-I 205-033 beim Real Unterricht.

dein Schulungs- Nachweis als Zertifikat, um dafür eingesetzt zu- werden für nur ab 109,- Euro bei uns am Hause beim reinen online Kurs dazu -

ab 1 Tag möglich, statt mind. über 1,5 Tage gem. den DGUV Vorgaben dazu -

als online offlne selberlernen Lehrgang 24/7 mit Vor- Kenntnisse dazu - Anfänger nur mit Praxisteil dazu erlaubt -

- siehe hier die INFO PDF Datei dazu -

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Anfragen dazu per E-Mail mit Ihren Namen Adresse usw. an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder per Telefon Mon.-Don. von 11 Uhr bis max. 16:30 unter: 0175/1509375

unsere Feuerschutz Zertifikate sind inhaltlich nicht falsch dokumentiert wie zum Beispiel von cws help first tenzler und andere Dienstleister - zudem sind wir ein staatlich anerkanntes Schulungs- Zentrum - anerkannte Lehrgänge gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008 - und seit 2010 durch die BG SmS und AMS geprüfte Zertifikatslehrgänge

In Deutschland Staatlich zugelassene Lehrgänge die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen und durch eine private Ersatz Schule als berufsbildende Einrichtung durchgeführt wird, und Anerkennung als Einrichtung der Arbeitsnehmerweiterbildung nach §10 AWbG Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz des Landes BRD.

Zudem EU Europa Zertifiziert nach Anforderungen der Personen Zertifizierungsbedingungen in einem Verfahren nach der ISO/IEC 17024 div. P Nummern usw. schon seit 2004 als erster im deutschsprachigen Raum (DACH).

Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Er kann dazu mit den ebenfalls vom Arbeitgeber zu benennenden betrieblichen Ersthelfern und Evakuierungshelfern zusammenarbeiten. Diese werden gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 und auch der ASR A1.3 der ASR A2.3 und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1  Grundsätze der Prävention“ sowie gemäß der DGUV Regel 100-001 usw. ernannt.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kombination der Ausbildung und Funktionsbesetzung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfer zielführend ist. Durch die großen Schnittmengen der beiden Tätigkeiten und das Einhergehen des Wissens über Maßnahmen zur Flucht, Rettung, Selbstrettung und Entstehungsbrandbekämpfung in Betrieben, haben dazu geführt dass in modernen Brandschutzordnungen Teil B und C der Brandschutzhelfer auch immer als Evakuierungshelfer teilweise auch Räumungshelfer genannt eingesetzt wird. Als Konsequenz ist der Brandschutz- und Evakuierungshelfer entstanden.

Vom Brandschutzhelfer ist der Brandschutzbeauftragte zu unterscheiden, der den Unternehmer bei Fragen des Brandschutzes berät und die Brandschutzhelfer sowie Evakuierungshelfer aus- und fortbildet.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen:
1.Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
2.vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
3.Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
4.Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten)
5.Einweisen der eintreffenden Feuerwehr usw.

Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist durch die ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 geregelt. Weiterer Bedarf im jeweiligen Unternehmen wird durch den Brandschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer festgelegt. In jedem Fall gehört aber eine umfangreichere Schulung auf allen vorgehaltenen Löschgeräten (in der Regel Feuerlöscher und Wandhydranten) zur Ausbildung.

Angehörige der Feuerwehr teilweise auch vom THW können nach Absolvieren der Truppausbildung ohne weitere Ausbildung dazu bestellt werden. (Ihre BG vorher fragen - mal ja mal nein)

Zertifikat nach der DGUV Information 205-001, DGUV-I 205-003, DGUV-I 205-023 usw.: Ausbildung und Befähigungs Nachweis als Brandschutzhelfer DGUV-I 205-023 und als Evakuierungshelfer nach DGUV-I 205-033 gem. DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorgaben für nur ab 109,- Euro Endpreis - steuerfrei -

Diese Veranstaltung wie auch alle anderen von uns - sind geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG usw.

Achtung ! Eine Auffrischung der Schulung dazu ist max. alle 2-3 Jahre Pflicht.
(nach dem ArbSchG / der BetrSichV / ArbmittV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 der TRBS 1116 TRBS 2111 usw.)

Mehr zum Thema ASIS in Deutschland unter https://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/browse.html

Wer braucht so ein Zertifikat dazu:

Unternehmer, Betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fremdfirmenbeauftragte usw.

- Schulung online auch für Personen ohne praktische Vorkenntnisse dazu machbar -

- Prüfungstermin fürs Praktische dazu - nur auf Anfrage - bzw. siehe bei Real Unterricht -

Bei Vorkenntnisse dazu - reine online Unterweisung möglich gem der TRBS 1116 usw. ja erlaubt -

Anfänger Termine ab mind. 2-3 Pers. bei uns im Hause -

Test Termine: Nach dem selberlernen Selbststudium der PDF usw. Unterlagen nur nach Absprache dazu,

in der Woche ab 9 Uhr oder ab 14 Uhr oder auch machbar samstags ab 9 Uhr - Dauer ab 2 Std. und mehr -

Kosten: ab 77,- bis 109,- Euro -

als Steuerfreie Schulungsdienstleistung ein Anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw.
schon seit 2008 bei uns im Hause als einer der ersten hier in Deutschland -

Zudem bieten wir auch:

Geprüfter Baumaschinenführer Bagger Lader Dumper usw. nach der EN 474 EN 500 usw. Fachrichtung Erdbau Straßenbau und Tiefbau - sowie auch möglich Geprüfter Teleskopmaschinenführer für geländegängige Teleskopstapler bzw. Teleskoplader nach der EN 1459 usw. in der Bauindustrie wie auch der geprüfter HAB/FHAB Hubarbeitsbühnenbediener und auch der Industrie Staplerführer Flurförderzeugeführer - oder auch der Geprüfter Kranführer und Anschläger für Hallenkrane Deckenkrane richtig Brücken und Portalkrane in der Produktion ebenso für die Mobilkrane usw. wie LDK Ladekranführer FKF Fahrzeugkranführer oder auch die Baukrane TDK oben Dreher unten Dreher Turmdrehkranführer usw. nach DGUV Vorgaben und auf Grundlage der ISO/IEC 17024 usw. als erster deutscher Anbieter EU Europa Weit anerkannte Lehrgänge zum Thema - sogar höherwertiger Zertifiziert als nur IHK geprüft oder Inhaltlicher Murks wie von der ZumBau TÜV Dekra Liebherr Sennebogen Böcker Klaas Krane ZAA usw. Akademie total falsches Zeug -

Ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008 -

Als staatlich anerkannter Lehrgangsträger haben wir eine dauerhafte Zulassung nicht nur für Online Erstausbildung, Fortbildung oder die Pflicht Auffrischung Lehrgänge nach DGUV TRBS usw. erhalten. - Selbstverständlich ist der Lehrgang bundesweit staatlich anerkannt worden durch die Bezirksregierung Arnsberg -

Vorsicht also vor Anbietern mit MwSt. Ausweis in der Rechnung - die sind nicht offiziell dazu anerkannt dieses Zertifikat darüber auszustellen - und ohne ISO/IEC Zertifikat gilt es nur im Ausnahmefall in Europa wie eine Absprache mit der SUVA oder so - Zudem müssen Gewerbliche Schulungs- Nachweise regelmäßig Aufgefrischt werden -

(siehe: ArbSchG / BetrSichV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 / TRBS 1116 / TRBS 2111 usw. dazu)

Ihr Sachkundenachweis verlängert sich damit je nach Thema von 1 bis zu 6 Jahre gem. den aktuellen Vorgaben.

Und sonst bei Fragen dazu - in der Woche - bitte anrufen ab 11 Uhr - danke -

PDF zum Thema hier als Download -

- Broschüre Brandschutz

Brandschutz Fragen Test -

- brandschutz-quiz

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