dein Betrieblicher Ersthelfer Nachweis nach der DGUV Information 204-006 der DGUV Information 204-007
sowie der DGUV Information 204-022 dem DGUV-Grundsatz 304-001 und DGUV-G 304-002 usw.
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als online offlne selberlernen Lehrgang 24/7 mit VK Vor- Kenntnisse dazu rein Online für die Maschinenführer- Kurse
Anfänger bei Geräteführer- Lehrgänge wie für Stapler, Bagger, Krane, Hubarbeitsbühnen usw. nur mit Praxisteil erlaubt -
- siehe hier die INFO PDF Datei dazu -
Anfragen dazu per E-Mail mit Ihren Namen Adresse usw. an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder per Telefon Mon.-Don. von 11 Uhr bis max. 16:30 unter: 0175/1509375
Mit Gruß Ihr Verifizierter Europäischer Trainer nach der DIN EN ISO/IEC 17024 usw.
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet/unterwiesen worden ist -
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb nach § 26 der DGUV Vorschrift 1
sind:
- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten;
in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten;
in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe;
in Hochschulen 10% der Beschäftigten
Die Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Grund-Lehrgang.
(9 Unterrichtseinheiten a 45 min. erforderlich beim Real Unterricht / Online weniger ab ca. 3 Stunden)
Um Ersthelfer zu bleiben ist auch eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte WB Erste-Hilfe-Training erforderlich.
Wenn Sie bei uns nur ihre WB buchen, dann bitte Ihr Erst Ausbildungs-Zertifikat per PDF zusenden -
Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat,
zudem muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb noch benennen,
und ihn alle 2 Jahre zur Pflicht Weiterbildung (WB) schicken.
Es bietet sich an z.B. durch die Verleihung einer Ernennungsurkunde auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen.
Zudem bieten wir auch:
Geprüfter Baumaschinenführer Bagger Lader Dumper usw. nach der EN 474 EN 500 usw. Fachrichtung Erdbau Straßenbau und Tiefbau - sowie auch möglich Geprüfter Teleskopmaschinenführer für geländegängige Teleskopstapler bzw. Teleskoplader nach der EN 1459 usw. in der Bauindustrie wie auch der geprüfter HAB/FHAB Hubarbeitsbühnenbediener und auch der Industrie Staplerführer Flurförderzeugeführer - oder auch der Geprüfter Kranführer und Anschläger für Hallenkrane Deckenkrane richtig Brücken und Portalkrane in der Produktion ebenso für die Mobilkrane usw. wie LDK Ladekranführer FKF Fahrzeugkranführer oder auch die Baukrane TDK oben Dreher unten Dreher Turmdrehkranführer usw. nach DGUV Vorgaben und auf Grundlage der ISO/IEC 17024 usw. als erster deutscher Anbieter EU Europa Weit anerkannte Lehrgänge zum Thema - sogar höherwertiger Zertifiziert als nur IHK geprüft oder Inhaltlicher Murks wie von der ZumBau TÜV Dekra Liebherr Sennebogen Böcker Klaas Krane usw. Akademie total falsches Zeug -
Als staatlich anerkannter Lehrgangsträger haben wir eine dauerhafte Zulassung nicht nur für Online Erstausbildung, Fortbildung oder die Pflicht Auffrischung Lehrgänge nach DGUV TRBS usw. erhalten. - Selbstverständlich ist der Lehrgang bundesweit staatlich anerkannt worden -
- und ohne ISO/IEC Zertifikat gilt es nur im Ausnahmefall in Europa wie eine Absprache mit der SUVA oder so - Zudem müssen Gewerbliche Schulungs- Nachweise regelmäßig Aufgefrischt werden -
(siehe: ArbSchG / BetrSichV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 / TRBS 1116 / TRBS 2111 usw. dazu)
Ihr Sachkundenachweis verlängert sich damit je nach Thema von 1 bis zu 6 Jahre gem. den aktuellen Vorgaben.
Und sonst bei Fragen dazu bitte anrufen ab 11 Uhr - danke -
Mit Gruß Ihr Verifizierter Europäischer Trainer nach der DIN EN ISO/IEC 17024 usw.