Online der Befähigungsnachweis als Ffk Fremdfirmenkoordinator

hika 13 fremdfirmenkoordinatorAusbildungsnachweis als Zertifikat zum Fremdfirmenkoordinator Ffk für nur ab 299,- Euro

als online Kurs statt mind. ein 2 Tage Präsenzunterricht - amtlich anerkannt und EU Zertifiziert durch unser VET Trainer Zertifikat usw.

als online offlne selberlernen Lehrgang 24/7 mit Vor- Kenntnisse dazu - Anfänger nur mit Praxisteil dazu erlaubt -

- siehe hier die INFO PDF Datei dazu -

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oder per Telefon Mon.-Don. von 11 Uhr bis max. 16:30 unter: 0175/1509375

Ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008 -

Fremdfirmenkoordinator werden Arbeitssicherheit gewährleisten Unfall- und Gesundheitsrisiko senken.

Als Fremdfirmenkoordinator sind Sie zu bestellen, wenn Aufträge an externes Personal vergeben werden. Der Fremdfirmenkoordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Externen und achtet auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes bei der Auftragsführung. Externe Firmen sind auch Leiharbeiter Bauunternehmen oder Wartungsfirmen usw.

Aufgaben des Fremdfirmenkoordinators

Der Fremdfirmenkoordinator erfüllt beim Einsatz von externen Auftragnehmern eine zentrale Aufgabe. Er hat die Weisungsbefugnis beim Einsatz von Fremdfirmen und soll somit sicherstellen, dass Gefährdungen ausgeschlossen werden. Er hat vor allem planerische, sicherheitstechnische und organisatorische Aufgaben.
Erhöhtes Unfallrisiko bei Fremdfirmen.

Der Arbeitgeber hat die Qualifikation der Beschäftigten, die mit Betriebsmitteln arbeiten sollen, eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der TRBS 1000 TRBS 1111 TRBS 1116 TRBS 2111 sowie in der Regel 100-001 und Vorschrift 1 usw. festzulegen.

In vielen Firmen werden heute bestimmte Aufgaben nicht mehr von eigenen Mitarbeitern erledigt, sondern von Mitarbeitern sogenannter Fremdfirmen. So werden heute beispielsweise die Reinigungsarbeiten in Unternehmen meist ausnahmslos von Fremdfirmen durchgeführt.

Beim Einsatz solcher Fremdfirmen im Betrieb können natürlich leicht gefährliche Situationen entstehen, da die Mitarbeiter der Fremdfirma, sich nicht so gut im Unternehmen auskennen, wie festangestellte Mitarbeiter. Dadurch ist das Unfallrisiko für Mitarbeiter von Fremdfirmen, die regelmäßig den Arbeitsplatz wechseln müssen, generell erhöht.
Gesundheit der Mitarbeiter

Um das Gesundheitsrisiko der Mitarbeiter von Fremdfirmen und dadurch auch der eigenen Mitarbeiter zu minimieren, sollte deshalb der Einsatz von Fremdfirmen immer gut kommuniziert, geplant und koordiniert werden. Deshalb sollte der Unternehmer, der den Einsatz von Fremdfirmen in Auftrag gibt, einen Sicherheitskoordinator bestellen, der den Einsatz koordiniert und kontrolliert.

Fremdfirmenkoordinator – Pflichten und Aufgaben

Der Sicherheitskoordinator erfüllt beim Einsatz von Fremdfirmen eine zentrale Aufgabe. Er hat die Weisungsbefugnis beim Einsatz von Fremdfirmen und soll somit sicherstellen, dass Gefährdungen ausgeschlossen werden. Er hat vor allem planerische, sicherheitstechnische und organisatorische Aufgaben.

Der Sicherheitskoordinator sollte im Allgemeinen über eine fundierte Kenntnis der relevanten Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verfügen. Des Weiteren sollte er mit der prinzipiellen Betriebsorganisation vertraut sein und er sollte über Erfahrung und ein ausreichendes Maß an Durchsetzungsvermögen verfügen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Sicherheitsingenieure oder andere Sicherheitsfachkräfte im Betrieb nicht als Sicherheitskoordinator beim Fremdfirmeneinsatz geeignet sind.

Der Sicherheitskoordinator sollte vor dem Einsatz der Fremdfirmen einen detaillierten Ablaufplan erstellen und diesen allen beteiligten Mitarbeitern zugänglich machen. Außerdem sollte der Sicherheitskoordinator einen Rundgang mit den Vorgesetzten organisieren. Des Weiteren muss der Sicherheitskoordinator die Arbeiten überwachen und kontrollieren, sodass kein Mitarbeiter die sicherheitsrelevanten Vorgaben verletzt.

Laut BGI 865 neue DGUV-I 215-830 hat der Fremdfirmenkoordinator einzugreifen, wenn

  • Sicherheitsbestimmungen offensichtlich missachtet werden
  • die Mitarbeiter unvorhergesehene Situationen – in denen sie selbst oder Dritte gefährdet werden – nicht allein meistern können und
  • die Fremdfirma ihrer Aufgabe offensichtlich nicht gewachsen ist.

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhält der Koordinator Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern der Fremdfirmen. Dies befreit die Führungskräfte der Fremdfirmen jedoch nicht von deren Verantwortung für ihre Arbeitnehmer usw.

Mehr zum Thema ASIS in Deutschland unter https://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/browse.html

Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator online Kurs

In beinahe jedem Unternehmen werden Fremdfirmen eingesetzt. Um die Rechtssicherheit beim Umgang mit Fremdfirmen gewährleisten zu können, werden Fremdfirmenkoordinatoren benötigt. Die Rechte und Pflichten des Fremdfirmenkoordinators werden in diesem Seminar vermittelt. Die Aufgabe der Prävention steht hier im Vordergrund. Die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 und Regel 100-001 fordern vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Zum Thema:

Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar, da deren Mitarbeiter dreimal häufiger verunfallen als die eigenen. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen. In diesem Seminar werden Sie geschult für die Koordination von Fremdfirmen gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 usw.. Die Aufgabe des Fremdfirmenkoordinators ist es, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen einzuhalten, um das Unfall- und Gesundheitsrisiko in Ihrem Unternehmen zu minimieren.

Inhalte:

Rechtliche Grundlagen und deren Umsetzung in die Praxis: Arbeitsschutzgesetz - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz -  Baustellenverordnung - DGUV Überwachung durch Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht Schwerpunkte des Unfallgeschehens und effektive Schutzmaßnahmen: Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen Dokumentationspflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz Ausgesuchte Probleme in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung sowie Persönliche Schutzausrüstungen, Gefahrstoffe, Alkohol, Drogen und Medikamente Begriffsbestimmungen: Werk- und Dienstvertrag - Vertrag nach Arbeitnehmerüberlassung Verantwortung und Haftung: Auftraggeber - Auftragnehmer sowie Fremdfirmenkoordinator und eigene bzw. fremde Mitarbeiter Koordinierung der Maßnahmen und Pflichten: Fremdfirmenkoordinator und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Konkrete Aufgaben und Pflichten der Parteien: Pflichten des Auftraggebers und Pflichten des Vorgesetzten Darstellung der Pflichten des Auftragnehmers und der Pflichten des Leiharbeitnehmers Zusammenarbeit mit Fremdfirmen: Umgang mit Fremdfirmen im Unternehmen Erstellen von Haus- oder Baustellenordnung sowie Fremdfirmenbestimmungen Unterweisung nach § 12 ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1 Regel 100-001 TRBS 2111 Erläuterung der Einweisung von Fremdfirmen Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber nach § 8 ArbSchG: Kontrollmaßnahmen und Dokumentationsverpflichtungen Motivation und Sensibilisierung der Mitarbeiter für den Umgang mit Fremdfirmen Generalunternehmerhaftung Wer muss haften? z.B. Unternehmen die einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragen usw.

Zielsetzung:

Ziel des Seminars zum Fremdfirmenkoordinator ist es, betriebliche Führungskräfte und "Zuständige" aus den Unternehmen, die mit Fremdfirmen und oder Partnerfirmen zusammenarbeiten, mit der Thematik zu sensibilisieren und präventiv reagieren zu lassen. Die Verantwortung und Haftung des Fremdfirmenkoordinators und Auftraggebers stehen dabei im Vordergrund für nur 299,- Euro.

Diese Veranstaltung wie auch alle anderen von uns - sind geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG usw.

Achtung ! Eine Auffrischung der Schulung dazu ist alle 3 Jahre Pflicht.
(nach dem ArbSchG / der BetrSichV / ArbmittV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 der TRBS 2111 usw.)

Wer braucht so ein Zertifikat dazu:

Unternehmer, Betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fremdfirmenbeauftragte Fremdfirmen Beauftragter usw.

Test Termine: Nach dem selberlernen Selbststudium der PDF usw. Unterlagen nur nach Absprache dazu,

in der Woche ab 9 Uhr oder ab 14 Uhr oder auch machbar samstags ab 9 Uhr - Dauer ab 2 Std. und mehr -

Kosten:

als Steuerfreie Schulungsdienstleistung ein Anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw.
schon seit 2008 bei uns im Hause als einer der ersten hier in Deutschland -

Zudem bieten wir auch:

Geprüfter Baumaschinenführer Bagger Lader Dumper usw. nach der EN 474 EN 500 usw. Fachrichtung Erdbau Straßenbau und Tiefbau - sowie auch möglich Geprüfter Teleskopmaschinenführer für geländegängige Teleskopstapler bzw. Teleskoplader nach der EN 1459 usw. in der Bauindustrie wie auch der geprüfter HAB/FHAB Hubarbeitsbühnenbediener und auch der Industrie Staplerführer Flurförderzeugeführer - oder auch der Geprüfter Kranführer und Anschläger für Hallenkrane Deckenkrane richtig Brücken und Portalkrane in der Produktion ebenso für die Mobilkrane usw. wie LDK Ladekranführer FKF Fahrzeugkranführer oder auch die Baukrane TDK oben Dreher unten Dreher Turmdrehkranführer usw. nach DGUV Vorgaben und auf Grundlage der ISO/IEC 17024 usw. als erster deutscher Anbieter EU Europa Weit anerkannte Lehrgänge zum Thema - sogar höherwertiger Zertifiziert als nur IHK geprüft oder Inhaltlicher Murks wie von der ZumBau TÜV Dekra Liebherr Sennebogen Böcker Klaas Krane usw. Akademie total falsches Zeug -

Ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008 -

Als staatlich anerkannter Lehrgangsträger haben wir eine dauerhafte Zulassung nicht nur für Online Erstausbildung, Fortbildung oder die Pflicht Auffrischung Lehrgänge nach DGUV TRBS usw. erhalten. - Selbstverständlich ist der Lehrgang bundesweit staatlich anerkannt worden durch die Bezirksregierung Arnsberg -

Vorsicht also vor Anbietern mit MwSt. Ausweis in der Rechnung - die sind nicht offiziell dazu anerkannt dieses Zertifikat darüber auszustellen - und ohne ISO/IEC Zertifikat gilt es nur im Ausnahmefall in Europa wie eine Absprache mit der SUVA oder so - Zudem müssen Gewerbliche Schulungs- Nachweise regelmäßig Aufgefrischt werden -

(siehe: ArbSchG / BetrSichV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 / TRBS 1116 / TRBS 2111 usw. dazu)

Ihr Sachkundenachweis verlängert sich damit je nach Thema von 1 bis zu 6 Jahre gem. den aktuellen Vorgaben.

Und sonst bei Fragen dazu bitte anrufen ab 11 Uhr - danke -

Mehr zum Thema: siehe z.B. den KomNet NRW Dialog dazu

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6265 

PDF zum Thema hier als Download

- Broschüre Fremdfirmenkoordinator

- Vorsicht vor Anbietern mit MwSt. Ausweis in der Rechnung - die sind nicht offiziell anerkannt dazu dieses Zertifikat auszustellen -

299,00 € pro Stück Fremdfirmenkoordinator Basiskurs
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