
Prüfung Kälteanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung usw. ohne Kälteschein -
DIN EN 378 - DIN EN 13313 neu DIN EN ISO 22712 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sachkunde von Personal -
Die zentrale europäische Norm für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen regelt. Sie deckt den gesamten Lebenszyklus ab – von Entwurf und Herstellung bis hin zu Aufstellung, Betrieb, Wartung und Entsorgung, um Risiken durch Kältemittel zu minimieren. Sie ist für Anlagenbauer und Betreiber rechtsverbindlich.
Der A1 Großer Kälteschein korrekt Sachkundenachweis der Kategorie I ist die umfassendste Zertifizierung für Arbeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Er berechtigt Sie zu uneingeschränkten Tätigkeiten an Anlagen jeder Größe nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Es ist die höchste Qualifikationsstufe dazu.
Kernfakten zum Großen Kälteschein (Kategorie I)
Berechtigung: Er erlaubt uneingeschränkte Tätigkeiten in Installation, Wartung, Instandhaltung, Dichtheitskontrollen sowie Kältemittelrückgewinnung an allen ortsfesten Kälteanlagen, unabhängig von der Füllmenge des Kältemittels.
Rechtliche Basis: Erforderlich gemäß der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) und der EU-Verordnung 2015/2067 & 2024/2215 & EU F-Gas Verordnung 2024/573 bisher Nr. 517/2014 usw. -
Abgrenzung: Im Gegensatz zum „Kleinen Kälteschein“ (Kategorie II), der auf Anlagen mit weniger als 3 kg Füllmenge (bzw. 6 kg bei hermetischen Systemen) beschränkt ist, gibt es hier keine Obergrenze.
Voraussetzungen und Zielgruppe:
Teilnehmer: In der Regel Fachkräfte aus dem SHK-Handwerk (Sanitär, Heizung, Klima), Elektrotechniker, Mechatroniker für Kältetechnik oder Personen mit vergleichbarer technischer Berufs- Ausbildung.
Dauer: Meist ein mehrtägiger Kompaktlehrgang (ca. 4–5 Tage). Die Schulung umfasst theoretische Grundlagen der Kältetechnik, rechtliche Rahmenbedingungen wie F-Gase-Verordnung, Umweltschutz sowie praktische Übungen zum Umgang mit Kältemitteln und der Leckagen- suche usw. - aber keine Prüfung der Kälteanlagen nach Betriebssicherheitsverordnung.
Kosten Kälteschein:
Die liegen zwischen 1.500 € und mehr als 2.000 €, abhängig vom Anbieter und Umfang der Schulung.
in Nachbar Länder wie z.B. Polen deutlich günstiger von 500,- bis ca. 1000,- Euro -
- https://f-gase.de/?gad_source=1&gad_campaignid=22540706797 -
und auch ein Ersatz Nachweis darüber auf Anfrage möglich -
Die Qualifikation als befähigte Person zur UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) von Kälteanlagen, oft in Kombination mit dem Kälteschein A1 (Sachkundenachweis nach ChemKlimaSchutzV / Kat. I usw.), ist eine spezialisierte Weiterbildung für Fachkräfte in der Kälte-, Klima- und SHK-Branche zur jährlichen UVV-Prüfung der Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen.
Bei uns ab 499,- Euro für die Pflicht Weiterbildung alle 36 Monate -
bzw. 999,- Euro für Neues Zertifikat als befähigte Person zur Prüfung der Kälte Anlagen - ohne Kälteschein -
- Steuerfrei da staatlich anerkannter Anbieter seit 2008 -
Spezifische Weiterbildung:
Es wird also ein extra Seminar zur „Befähigten Person zur Prüfung von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen nach BetrSichV“ benötigt. Diese Schulung vermittelt das Wissen über Druckbehälter, Rohrleitungen und die rechtssichere Dokumentation der Prüfungen mit Prüfprotokoll für Kälteanlagen Kältesysteme Kühlanlagen Kühlsysteme.
Erweiterung zur befähigten Person zur UVV-Prüfung als UVV-Prüfer Kälteanlagen aller Arten. Der Kälteschein allein reicht nicht aus, um eine Kälteanlage rechtssicher im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu prüfen. Dazu ist eine Zusatzqualifikation erforderlich, um als "zur Prüfung befähigte Person" bestellt zu werden.
Grundlage: TRBS 1201 TRBS 1203 VDI 4068 usw. (Technische Regeln für Betriebssicherheit).
Inhalte der Weiterbildung: Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, DGUV), Prüfverfahren, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation der Prüfung (Prüfprotokoll).
Dauer: 1-3 Tage in online mit 1/2 Tage in Präsenz (wenn noch nicht bei uns im Hause war zum Prüfer Kurs).
Ziel: Eigenverantwortliche Prüfung von Kälteanlagen gemäß div. DGUV Grundsätzen, Regeln, Vorschriften, Informationen, Merkblätter usw.
Zusammenfassung der Anforderungen:
Um als befähigte Person Kälteanlagen zu prüfen, müssen Sie laut TRBS 1203 folgende Kriterien erfüllen:
Berufsausbildung: Abgeschlossene technische Ausbildung.
Berufserfahrung: Umfassende Erfahrung mit Kälteanlagen.
Zeitnahe Tätigkeit: Sie müssen aktuell in diesem Bereich arbeiten.
Weiterbildung mit Kälteschein A1 oder kleiner.
Plus extra UVV-Seminar zur Prüfung als Nachweis der spezifischen Fachkenntnisse zur UVV-Prüfung.
Schulungs-Voraussetzungen für die UVV-Prüfung (im Volksmund) Korrekt befähigte Person zur Prüfung der Betriebsmittel nach der BetrSichV usw.
Ausbildung im SHK- oder Elektro-Handwerk, mit Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung und Kälteschein vorhanden auf neusten Stand - (nur noch 7 Jahre gültig)
Sie erhalten die Qualifikation zum Prüfer vor Inbetriebnahme und für die wiederkehrende Prüfung von Kälteanlagen.
Kälteanlagen sind Druckanlagen, die einer Überwachungspflicht unterliegen. Arbeitgeber müssen diese Anlagen daher von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) oder einer befähigten Person gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3) prüfen lassen. Es besteht die Verpflichtung für jeden Betreiber von Kälteanlagen, diese in regelmäßigen Abständen fachkundig zu prüfen. Mittels einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) durchzuführen oder durchführen zu lassen - Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen -
Nutzen: Sie lernen die Grundbegriffe sowie rechtliche Grundlagen für Kälteanlagen usw. kennen. Neben Begriffsbestimmungen werden Inbetriebnahme, Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation erläutert. Sie lernen die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betreibers und einer befähigten Person kennen.
Zielgruppe: Mitarbeiter die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker Kältetechnik sowie Elektroniker Mitarbeiter mit Kälteschein.
Anforderungen: Um als „Befähigte Person“ berufen zu werden, sind die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) Voraussetzung.
Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen gemäß der BetrSichV, damit sie die Anlagen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen können.
Infos hier zu sehen und Hören - https://www.youtube.com/watch?v=W9x37sGbFMU&t=168s -
Inhalte: Einführung in die Thematik, Begriffsbestimmungen, Rechtliche Grundlagen, Regeln, Normen, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DIN EN ISO 22712 (Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sachkunde von Personal (Kälteschein oder Berufliche Ausbildung dazu), Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Konsequenzen, GBU- Gefährdungsbeurteilung, Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen, Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern und Rohrleitungen usw.
Schulungsnachweis als Sachkundiger für Kälteanlagen - korrekt Befähigte Person für Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen -
Die Teilnehmer erhalten das Persönliche Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen - nach der BetrSichV mit Angabe der Lehrinhalte, Zeiten usw.
Rechtliche Grundlagen, Regeln, Normen usw. sind: die BetrSichV, die DGRL 2014/68/EU, die DGUV- Regel 100-500 Kap. 2.35 Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen neue DIN EN 378 und die DIN EN 13313 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sachkunde von Personal neue DIN EN ISO 22712, die DIN EN 378 Teil 1-4 Kälteanlagen und Wärmepumpen, VDI 4645, Spezialwissen für die Planung, Errichtung und Prüfung von Wärmepumpen sowie diverse TRBS, TRGS, GefStoff usw. Vorgaben -
Hinweis: Dieses Seminar ist nicht gleichzusetzen mit dem Kälteschein -
in Deutschland und auch in EU-Europa nur 3 Jahre gültig - / Kälteschein max. 7 Jahre / alt unbefristete Gültigkeit -